Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines: Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Anlässen ist eine gute körperliche Verfassung. Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, der Tourenleitung frühzeitig spezielle gesundheitliche Probleme mitzuteilen. Ohne Ihre Orientierung garantieren Sie, für den Anlass über die erforderlichen Eigenschaften wie physische und psychische Gesundheit, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und der Tour angepasste nötige Bergerfahrung und Ausrüstung zu verfügen.

2. Anmeldung, Bezahlung und Annullierung: Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB.

Die Preise verstehen sich ohne Spesen und gelten für Einzelpersonen und Gruppen bis 6 Personen. Der Tagestarif richtet sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes SBV. Nicht inbegriffen im Tagestarif sind Ihre An- und Rückreise, alle Transportkosten, Mietausrüstung, Verpflegung/Getränke, Übernachtung, Halbpension und Spesen von wandernpur (z.B. Übernachtung, Halbpension, Fahrspesen). Für grössere Gruppen und/oder schwierige Touren kann wandernpur einen weiteren Wanderleiter zu gleichen Konditionen anstellen.

Bei kurzfristiger Anmeldung, Kurzwanderungen und Tagestouren erfolgt die Bezahlung in bar am Tourtag. Bei Mehrtagestouren kann wandernpur den Betrag vor Beginn der Tour einfordern. Bei Ausland-Trekking ist bis 10 Tage nach Anmeldebestätigung eine Anzahlung von CHF 1’000.- fällig + Preis des Flugtickets (zahlbar bei der Flugbuchung durch den Wanderleiter), die Restzahlung bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Reise.

Die Annullierung einer erfolgten Anmeldung erfolgt schriftlich (Mail oder Post) an wandernpur. Dabei wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Weitere Kosten werden zusätzlich verrechnet:

Wird eine Tour oder Reise auf Grund äusserer Umstände (Wetter, Sicherheit, höhere Gewalt…) nicht durchgeführt und besteht keine Möglichkeit eines gleichwertigen Ersatz-programmes, wird eine bereits erfolgte Zahlung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mehrkosten infolge Programmänderung gehen zu Ihren Lasten. Ebenso bleibt der gesamte Tour-/Reisepreis bei nicht vollständiger Teilnahme an der Tour/Reise geschuldet, dies gilt auch für Tourabbruch infolge höherer Gewalt.

3. Versicherung: Der persönliche Versicherungs- und Impfschutz ist Sache des Teilnehmenden. wandernpur empfiehlt bei Anmeldung für eine Trekkingreise eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen.

4. Sicherheit, Haftung und Gerichtsstand: wandernpur bietet Ihnen als Wanderleiter SBV mit eidg. Fachausweis grösstmögliche Sicherheit. Ein Restrisiko kann aber beim Wandern und Schneeschuhlaufen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese Gefahren und verzichten diesbezüglich ausdrücklich auf Schadenersatz oder Haftungsansprüche gegenüber wandernpur. wandernpur übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ihrem eigenen oder Ihrem Mietmaterial.

wandernpur ist gegenüber Berufshaftpflichtansprüchen versichert, ebenfalls ist die Bewilligung zum Führen gegen Entgelt vorhanden. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und wandernpur unterliegen schweizerischem Recht. Irrtum, Änderungen und Auslassungen vorbehalten. Gerichtsstand ist St. Stephan.

St. Stephan, im November 2015, wandernpur, Martin Kohler

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